Der Mietvertrag für Gewerbe
Grundsätzlich gilt: im Gewerbemietrecht sind der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt, insbesondere finden die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechtes keine Anwendung.
Um so entscheidender ist die optimale Gestaltung des Mietvertrages, damit Sie später vor bösen Überraschungen geschützt sind. Und um so wichtiger ist fachlich fundierte Beratung, damit der Mietvertrag Ihren vielfältigen Anforderungen bestmöglich gerecht wird.
Wir prüfen gerne einen Ihnen bereits vorliegenden Vertragsentwurf, ob dieser Ihren Anforderungen gerecht wird oder Regelungen enthält, die für Sie und Ihr Unternehmen nachteilig sind. Vor dem Abschluß eines Gewerbemietvertrages beraten wir Sie über die Bedeutung der darin enthaltenen Bestimmungen und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen, die Ihren Wünschen optimal gerecht werden.
Streit zwischen Vermieter und Mieter
Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Vermieter und Mieter, z. B. weil eine der Parteien sich nicht an Vereinbarungen hält, oder weil Mieter und Vermieter vertragliche oder gesetzliche Regelungen unterschiedlich auslegen.
Da Gewerbe-Mietverträge oft langjährig abgeschlossen werden und der Bestand des Mietverhältnisses insbesondere für den Mieter oft existenzielle Bedeutung hat, ist im Streitfall eine optimale rechtliche Beratung geradezu zwingend erforderlich.
Sollte eine Auseinandersetzung unvermeidbar sein, vertreten wir mit langjähriger Erfahrung und dem nötigen Fachwissen engagiert Ihre Interessen, sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Gerichten, sollte ein Rechtsstreit notwendig werden.