Der Mietvertrag über Wohnraum

Für einen Mietvertrag über Wohnräume gelten einige Besonderheiten, die insbesonderem dem Schutz des Mieters dienen.

Werden im Mietvertrag Vereinbarungen getroffen, die so nicht zulässig sind, führt dies regelmäßig dazu, dass die betreffende Vereinbarung ersatzlos entfällt, selbst wenn sie in anderer Form zulässig gewesen wäre. Um so wichtiger ist es, Vereinbarungen im Mietvertrag so auszugestalten und zu formulieren, dass sie im Streitfall Bestand haben.

Wir prüfen gerne einen Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf und achten darauf, ob die darin enthaltenen Bedingungen zulässig sind bzw. wie ihre Wirksamkeit herbeigeführt werden kann. Beabsichtigen Sie den Abschluss eines Mietvertrages, haben aber noch keinen Vertrag, entwerfen wir für Sie gerne einen Vertrag, der die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter optimal wiedergibt.

Streitfall Kündigung

Wie jeder andere Vertrag, kann auch ein Mietvertrag grundsätzlich sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter gekündigt werden. In welcher Weise die Kündigung möglich ist, ergibt sich gerade bei Wohnräumen zumeist aus dem Gesetz, ergänzt durch vertragliche Regelungen.

Besonderheit der Wohnraummiete ist, dass der Mieter für seine Kündigung nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten hat, während der Vermieter nicht nur bei der Möglichkeit der Kündigung auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen stark beschränkt ist, sondern für ihn eine längere Kündigungsfrist von 6 bzw. 9 Monaten gilt, wenn das Mietverhältnis bereits länger als 5 Jahre bzw. 8 Jahre besteht (bis 2001 geschlossene Mietverträge sehen oft sogar eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vor, wenn das Mietverhältnis länger als 10 Jahre besteht).

Kommt es zum Streit darüber, ob bzw. zu wann eine Kündigung wirksam ist, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen - sowohl außergerichtlich und natürlich im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht.

Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Auch im laufenden Mietverhältnis finden sich leider immer wieder Gründe, die für Streit zwischen Vermieter und Mieter sorgen - oft, weil die Beteiligten sich nicht ausreichend im Klaren darüber sind, was ihre Rechte und Pflichten sind.

Wir beraten sowohl Vermieter wie auch Mieter nach Möglichkeit frühzeitig, um bestehenden Streit zu beseitigen und unnötigen Streit zu vermeiden. Denn auf Dauer haben weder Vermieter noch Mieter ein Interesse daran, miteinander im Streit zu leben.